ACTA NON VERBA
TATEN STATT WORTE
Erziehungs-, Lebens- und Sozialberatung
Leistungen
Die Leistungsbereiche
Familien Angebot:
1. Beobachtung der Beziehungsgeflechte
2. Gespräche mit allen Beteiligten
3. Erarbeitung möglicher Lösungsideen, durch eine systemisch-lösungsorientierte Beratung
4. Begleitung und Coaching im Familienalltag
5. Erarbeitung von konkreten Handlungsschritten, um Problem- und Konfliktsituationen zu verändern
6. Begleitung zu Schulgesprächen, Institutionen oder anderen Stellen
7. Begleitete Umgänge
Jedes Problem hat eine Lösung und gemeinsam finden wir einen Weg und einen Ausweg!
Außerdem bieten wir Einzel– und Paarberatungen an. Es geht hierbei häufig um Beziehungsprobleme, Konflikte oder Entscheidungen.
Einzel– und Paarangebot:
1. Systemisch-lösungsorientierte Beratung in Problem-, Konflikt- und Entscheidungssituationen
2. Begleitung zu Institutionen oder anderen Stellen
3. Vermittlung zu externen Hilfsangeboten
Angebote für sonstige Zielgruppen:
1. Gestaltung von Elterninformationsveranstaltungen zu erziehungsrelevanten Themen z.B. Schulreife, Medienkompetenz, Lernförderung und Motivation
2. Fortbildungen für Multiplikatoren (Erzieher*innen, Lehrer*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte) zu Themen wie z.B. Lernmotivation, Kommunikation, Konflikten uvm.
3. Spezielles Angebot für Erzieher*innen in Kindertagesstätten; sie in ihrer täglichen Arbeit stundenweise zu unterstützen, wenn ein Problem– oder Konfliktpotenzial vorliegt. Der positive Umgang mit herausfordernden/belastenden Situationen unter lösungsorientierten Aspekten
4. Offene, anonyme Kurzberatung für Hilfesuchende in den verschiedenen Einrichtungen
Das Konzept der lösungsorientierten Beratung basiert auf einem konkreten Lösungserfolg mit geringem Zeitaufwand, deshalb sind meist schon wenige Beratungseinheiten erfolgreich.
In Zusammenarbeit mit ortsansässigen Jugendämtern:
1. Beratung und Begleitung als sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
2. Begleitete Umgänge (§18 Abs. 3 SGB VIII)
3. Erziehungsbeistandsschaften (§30 SGB VIII)
4. Weitere/Flexible Hilfen zur Erziehung (HzE – §27 SGB VIII)
